FAQs

Finanzierung

Finanzierung der Pflegeausbildung

Durch ein Umlage­ver­fahren wird ein finan­zi­eller Ausgleich zwischen ausbil­denden und nicht ausbil­denden Einrich­tungen geschaffen. Hierfür wird ein sogenannter Ausgleichs­fonds errichtet. In diesen Ausgleichs­fonds zahlen alle Kranken­häuser, alle statio­nären und alle ambulanten Pflege­ein­rich­tungen, das Land Berlin sowie die soziale und die private Pflege­ver­si­cherung Anteile ein. Die Mittel aus diesem Ausgleichs­fonds werden dann an ausbil­dende Kranken­häuser sowie ausbil­dende stationäre und ambulante Pflege­ein­rich­tungen und an die Pflege­schulen ausge­zahlt, damit diese Kosten für die Pflege­aus­bildung und die Ausbil­dungs­ver­gütung refinan­ziert erhalten.

Das Referat “Pflege­aus­bil­dungs­fonds” am Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) verwaltet den Ausgleichs­fonds als sogenannte zuständige Stelle gemäß § 26 Absatz 4 Pflege­be­ru­fe­gesetz. Dort wird der Finan­zie­rungs­bedarf der einzelnen Einrich­tungen und Schulen ermittelt, die Umlage­be­träge der Einrich­tungen festge­setzt und die Zahlung an sämtliche ausbil­denden Einrich­tungen und Pflege­schulen aus dem Ausgleichs­fonds vorge­nommen.

Kontakt und weitere Infor­ma­tionen auf der Webseite des LAGeSo:

https://​www​.berlin​.de/​l​a​g​e​s​o​/​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​/​p​f​l​e​g​e​a​u​s​b​i​l​d​u​n​g​s​f​o​n​ds/

Zu spezi­ellen Fragen zu Jahres­mel­dungen, zur Berechnung der Umlage oder “Bis wann muss ich welche Daten liefern”, “Muss ich auch zahlen, wenn ich nicht ausbilde”, “Was ist, wenn ich meinen Betrieb erst nach Ablauf der Fristen eröffne” gibt das LAGeSo hier Antworten:

https://​www​.berlin​.de/​l​a​g​e​s​o​/​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​/​p​f​l​e​g​e​a​u​s​b​i​l​d​u​n​g​s​f​o​n​d​s​/​f​aq/