FAQ

Praxiseinsatz in der Pädiatrie

Wenn Sie Praxis­ein­satz­plätze für Pflege­aus­zu­bil­dende anbieten:

  • kommen motivierte und lernwillige Menschen mit einem anderen Blick­winkel in Ihre Einrichtung
  • profi­tieren Sie von neuesten Erkennt­nissen aus der Pflege
  • reprä­sen­tieren Sie einen wichtigen Arbeits­be­reich und können zukünftige Fachkräfte dafür begeistern
  • unter­stützen Sie zukünftige Fachkräfte, die wir alle dringend brauchen
  • übernehmen Sie gesell­schaft­liche Verant­wortung und sichern die Gesund­heits­ver­sorgung in Berlin und Brandenburg

Grund­sätzlich können Sie in der pädia­tri­schen Versorgung Praxis­ein­satz­plätze anbieten, wenn sie Ausbil­dungs­in­halte und Kompe­tenzen nach den Anlagen 2 und 3 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungs­ver­ordnung (PflAPrV) vermitteln.

Geeignet sind neben den Einrich­tungen der pädia­tri­schen Kranken­haus­ab­tei­lungen und -stationen, insbe­sondere die folgenden Einrich­tungen und Dienste im Bereich der Kuration, Prävention, Palliation und Gesund­heits­för­derung von Kindern und Jugend­lichen:

1. weitere Kranken­haus­ab­tei­lungen und -stationen,

2. Geburts­hil­feein­rich­tungen und Wochen­sta­tionen,

3. pädia­trische Facharzt­praxen,

4. ambulante Kranken­pfle­ge­dienste, die in der Kinder­kran­ken­pflege tätig sind und deren tatsäch­licher Pflege- und Betreu­ungs­bedarf sowie deren Anzahl der zu versor­genden Kinder und Jugend­lichen ausreicht, so dass die Auszu­bil­dende oder der Auszu­bil­dende während ihres oder seines Einsatzes vollzeit­um­fänglich in diesem Bereich einge­setzt werden kann,

5. ambulante und stationäre Pflege­ein­rich­tungen für beatmungs­pflichtige Kinder und Jugend­liche,

6. ambulante und stationäre Einrich­tungen der Einglie­de­rungsund Behin­der­ten­hilfe für Kinder und Jugend­liche mit Pflege­bedarf,

7. ambulante und stationäre Rehabi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tungen für Kinder und Jugend­liche,

8. Einrich­tungen für pflege­be­dürftige Kinder und Jugend­liche,

9. in Schulen, soweit an diesen eine Schul­ge­sund­heits­fach­kraft tätig ist und die oder der Auszu­bil­dende ausschließlich im Aufga­ben­be­reichder Schul­ge­sund­heits­fach­kraft tätig ist,

10. Sozial­päd­ia­trische Zentren,

11. Kinder­hospize,

12. Kinder- und Jugend­psych­ia­trien sowie

13. Förder- und Inklu­si­ons­schulen.

Sofern in den Einrich­tungen keine Pflege­fach­per­sonen beschäftigt sind, wird die Praxis­an­leitung in der Regel durch Fachkräfte des jewei­ligen Einsatz­be­reichs wahrge­nommen, die über eine Ausbil­dungs­be­rech­tigung für den eigenen Beruf verfügen.

Siehe auch §2 Absatz 2 der

Berliner Pflegeberufe-Ausbildungs- und –Prüfungs­ver­ordnung (BlnPf­lAPrV)

Die Praxis­an­leitung in Ihrer Einrichtung kann grund­sätzlich durch Pflege­fach­kräfte erfolgen, die über mindestens ein Jahr Berufs­er­fahrung während der letzten fünf Jahre als Inhaberin oder Inhaber einer Erlaubnis zur Führung der Berufs­be­zeichnung:

  • „Pflege­fachfrau“ oder „Pflege­fachmann“
  • „Gesundheits- und Kinder­kran­ken­pfle­gerin“ oder Gesundheits- und Kinder­kran­ken­pfleger“
  • „Alten­pfle­gerin“ oder „Alten­pfleger“
  • Gesundheits- und Kranken­pfle­gerin“ oder „Gesundheits- und Kranken­pfleger“

verfügen – sowie im Rahmen einer berufs­päd­ago­gi­schen Zusatz­qua­li­fi­kation von mindestens 300 Stunden erwor­benen Befähigung zur Praxis­an­lei­terin oder Praxis­an­leiter. Die Berufs­er­fahrung soll im jewei­ligen Einsatz­be­reich der Praxis­an­leitung erworben worden sein.

Weitere Infor­ma­tionen:

Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungs­ver­ordnung

In diesem Fall kann die Praxis­an­leitung von geeig­neten Fachkräften Ihrer Einrichtung umgesetzt werden. Diese müssen über eine abgeschlossene Ausbildung für ihren eigenen Beruf haben (z.B. Erzieher*innen, Heilpäd­agogen und Heilpäd­ago­ginnen). Für diese Fachkräfte gelten die dem jewei­ligen Berufs­zweig entspre­chenden Fortbil­dungs­ver­pflich­tungen.

Ihre Fachkräfte müssen eine abgeschlossene Ausbildung für ihren eigenen Beruf haben (z.B. Erzie­he­rinnen und Erzieher oder Heilpäd­ago­ginnen und Heilpäd­agogen). Für diese Fachkräfte gelten die ihrem jewei­ligen Berufs­zweig entspre­chenden Fortbil­dungs­ver­pflich­tungen.

Ihre Praxis­an­leitung fungiert als Ansprech­person vor Ort und hat drei Haupt­auf­gaben:

  • die Auszu­bil­denden schritt­weise an die Wahrnehmung der der beruf­lichen Aufgaben als Pflege­fachfrau oder Pflege­fachmann heran­zu­führen
  • die Auszu­bil­denden zum Führen des Ausbil­dungs­nach­weises anzuhalten und sie dabei zu unter­stützen
  • die Verbindung zur Pflege­schule zu halten

Das Pflege­be­ru­fe­gesetz sieht einen zeitlichen Umfang von mindestens 10 Prozent der während des Einsatzes zu leistenden Ausbil­dungszeit vor. Sie erfolgt geplant und struk­tu­riert auf der Grundlage des verein­barten Ausbil­dungs­planes. Die Praxis­an­lei­terin oder der Praxis­an­leiter wird für die Zeit von Ihnen freige­stellt. Darüber hinaus ist noch Zeit für Organi­sa­to­ri­sches, allge­meine Ausbil­dungs­planung und Absprachen mit den Koope­ra­ti­ons­partnern einzu­planen.

Der Pflicht­einsatz im spezi­ellen Bereich der pädia­tri­schen Versorgung findet vor dem dritten Ausbil­dungsjahr statt.

Für den Pflicht­einsatz in Ihrer Einrichtung ist ein zeitlicher Umfang von mindestens 60 Stunden und höchstens 120 Stunden (ca. 3 Wochen) vorge­sehen. Die Dauer des Praxis­ein­satzes wird zwischen den koope­rie­renden Praxis­ein­rich­tungen in einem schrift­lichen Koope­ra­ti­ons­vertrag geregelt.

Weitere Infor­ma­tionen:

Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungs­ver­ordnung Anlage 7

Sie können sich mit Ihren Fragen entweder an die Praxis­ko­or­di­na­torin und den Praxis­ko­or­di­nator (bei größeren Träger­ein­rich­tungen) oder an die Praxis­an­lei­terin und den Praxis­an­leiter (bei kleineren Trägern) der Ausbil­dungs­träger wenden, die die Pflege­aus­zu­bil­denden in Ihrer Einrichtung einsetzen. Gemeinsam wird der indivi­duelle Ausbil­dungsplan sowie die Umsetzung der Praxis­an­leitung besprochen. Sie stehen im regel­mä­ßigen Austausch mit dem Träger der prakti­schen Ausbildung.

In jedem Fall der Träger der prakti­schen Ausbildung, dem Sie eine Praxis­ein­satz­stelle anbieten. Die Verant­wortung für die Durch­führung der prakti­schen Ausbildung liegt bei ihm.

Ein weiterer wichtiger Ansprech­partner ist immer auch die Pflege­schule der Pflege­aus­zu­bil­denden. Die Schule hat die Aufgabe, regel­mäßig im Rahmen der Praxis­be­gleitung die Auszu­bil­denden bei Ihnen zu besuchen (alle 4-6 Wochen).

Zwischen Ihnen und dem Ausbil­dungs­träger sowie Ihnen und der Schule sollte sich besten­falls eine enge Verbindung etablieren.

Der Träger der prakti­schen Ausbildung erhält aus einem Fonds einen monat­lichen Pauschal­betrag, aus dem er die Ihnen anfal­lenden Kosten refinan­zieren kann. Als ausbil­dende Praxis­ein­richtung, die einem Träger einen Praxis­ein­satz­platz anbietet, sollten Sie die Kosten­er­stattung im schriftlich zu schlie­ßenden Koope­ra­ti­ons­vertrag regeln.

Es gibt für Sie viele Unter­stüt­zungs­mög­lich­keiten:

  • durch Ihren Koope­ra­ti­ons­partner, dem Sie einen Praxis­ein­satz­platz anbieten
  • durch die Pflege­schule, an der die Pflege­aus­zu­bil­denden die Ausbildung machen
  • durch die im Ausbil­dungs­verbund oder Ausbil­dungs­netzwerk koope­rie­renden Praxis­ein­rich­tungen, die gemeinsam ausbilden
  • durch das KOPA Praxis­be­ra­tungsteam oder die Projekte Neksa und CurAP (Hinweise und weitere Infor­ma­tionen finden Sie z.B. in der Linkliste in unserem Wissens­an­gebot)

Regis­trieren Sie sich dafür auf der KOPA Plattform und tragen Sie Ihre Angebote in die Praxiseinsatz-Börse ein. Dabei unter­stützt Sie gerne unsere digitale Praxis­be­ratung.

In der Praxiseinsatz-Börse sind bereits viele Ausbil­dungs­träger und koope­rie­rende Einrich­tungen regis­triert, um Koope­ra­tionen auf- und auszu­bauen. Auch Pflege­schulen, die die Ausbil­dungs­ko­or­di­nation für Träger der prakti­schen Ausbildung übernommen haben, sind hier auf der Suche nach passenden Einrich­tungen für die Praxis­ein­sätze der Auszu­bil­denden. Melden Sie sich bei Unter­stüt­zungs­bedarf gerne beim KOPA Beratungsteam.

Im Wissens­an­gebot auf der KOPA Plattform sind Infor­ma­tionen zu finden, die laufend aktua­li­siert werden.