Die Rahmenpläne bestehen aus dem Begründungsrahmen, dem Rahmenlehrplan für den theoretischen und praktischen Unterricht und den Rahmenausbildungsplan für die praktische Pflegeausbildung. Sie wurden von der Fachkommission nach § 53 PflBG entwickelt und haben empfehlende Wirkung. Zusammen mit der PflAPrV stellen sie eine bundesweit gültige Grundlage für die Entwicklung schulinterner Curricula und einrichtungsspezifischer Ausbildungspläne dar. Die Rahmenpläne wurden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft.
Zusätzlich stellt das BIBB Begleitmaterialien für die Rahmenpläne der Pflegeausbildung und eine Kompetenzmatrix als weiteres Instrument für die Curriculumentwicklung zur Verfügung.