Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Personalsituation in Pflegeeinrichtungen zu verbessern. Darunter sind auch die gemeinsamen Empfehlungen nach § 113c Absatz XI SGB, die ab 1. Juli 2023 eine personelle Mindestausstattung in vollstationären Pflegeeinrichtungen vorgeben.
Was diese Empfehlungen genau beinhalten und wie sie durch die Pflegekassen umgesetzt werden, erläutern im Praxisdialog des Pflegenetzwerks Deutschland Ulrike Bode vom Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV), Matthias Volke vom Verband der Ersatzkassen (VdEK) und Sven Kaller vom AOK-Bundesverband.
Weitere Informationen und Anmeldung: https://pflegenetzwerk-deutschland.de/austauschen/praxisdialoge/worum-gehts-beim-personalbemessungsverfahren