Als Ausbildungsträger benötigen Sie eine Kooperationsvereinbarung mit einer Pflegeschule, um den theoretischen und praktischen Unterricht Ihrer Pflegeauszubildenden sicherzustellen sowie entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Praxiseinrichtungen, um alle vorgeschriebenen Praxiseinsätze sicherstellen zu können. Kooperationsvereinbarungen müssen schriftlich geschlossen werden.