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FAQs

  • FAQs
    Wer unterstützt uns beim Einstieg in die Pflegeausbildung?

    Es gibt für Sie viele Unter­stüt­zungs­mög­lich­keiten:

  • FAQs
    Wo können wir uns als Kooperationspartner melden und freie Praxiseinsatzplätze anbieten?

    Regis­trieren Sie sich dafür auf der KOPA Plattform und tragen Sie Ihre Angebote in die Praxiseinsatz-Börse ein. Dabei unter­stützt Sie gerne unsere digitale Praxis­be­ratung.

  • FAQs
    Wer steht uns während des Praxiseinsatzes zur Seite?

    In jedem Fall der Träger der prakti­schen Ausbildung, dem Sie eine Praxis­ein­satz­stelle anbieten. Die Verant­wortung für die Durch­führung der prakti­schen Ausbildung liegt bei ihm.

  • FAQs
    Werden uns die Kosten für den Aufwand erstattet, wenn wir einen Praxisainsatzplatz zur Verfügung stellen?

    Der Träger der prakti­schen Ausbildung erhält aus einem Fonds einen monat­lichen Pauschal­betrag, aus dem er die Ihnen anfal­lenden Kosten refinan­zieren kann. Als ausbil­dende Praxis­ein­richtung, die einem Träger einen Praxis­ein­satz­platz anbietet, sollten Sie die Kosten­er­stattung im schriftlich zu schlie­ßenden Koope­ra­ti­ons­vertrag regeln.

  • FAQs
    Wer ist meine Ansprechperson bei inhaltlichen oder organisatorischen Fragen der Praxisanleitung?

    Sie können sich mit Ihren Fragen entweder an die Praxis­ko­or­di­na­torin und den Praxis­ko­or­di­nator (bei größeren Träger­ein­rich­tungen) oder an die Praxis­an­lei­terin und den Praxis­an­leiter (bei kleineren Trägern) der Ausbil­dungs­träger wenden, die die Pflege­aus­zu­bil­denden in Ihrer Einrichtung einsetzen. Gemeinsam wird der indivi­duelle Ausbil­dungsplan sowie die Umsetzung der Praxis­an­leitung besprochen. Sie stehen im regel­mä­ßigen Austausch mit dem Träger der prakti­schen Ausbildung.

  • FAQs
    Wie lange wird der Praxiseinsatz der Pflegeauszubildenden bei uns dauern?

    Für den Pflicht­einsatz in Ihrer Einrichtung ist ein zeitlicher Umfang von mindestens 120 Stunden (ca. 3 Wochen) vorge­sehen.

  • FAQs
    In welchem Ausbildungsjahr wird der Praxiseinsatz der Pflegeauszubildenden bei uns stattfinden?

    Der Pflicht­einsatz im spezi­ellen Bereich der psych­ia­tri­schen Versorgung findet zu Beginn des dritten Ausbil­dungs­jahres statt.

  • FAQs
    Wie viel Zeit müssen wir für die Praxisanleitung einplanen?

    Das Pflege­be­ru­fe­gesetz sieht einen zeitlichen Umfang von mindestens 10 Prozent der während des Einsatzes zu leistenden Ausbil­dungszeit vor. Sie erfolgt geplant und struk­tu­riert auf der Grundlage des verein­barten Ausbil­dungs­planes. Die Praxis­an­lei­terin oder der Praxis­an­leiter wird für die Zeit von Ihnen freige­stellt. Darüber hinaus ist noch Zeit für Organi­sa­to­ri­sches, allge­meine Ausbil­dungs­planung und Absprachen mit den Koope­ra­ti­ons­partnern einzu­planen.

  • FAQs
    Welche Aufgaben übernimmt unsere Praxisanleitung?

    Ihre Praxis­an­leitung fungiert als Ansprech­person vor Ort und hat drei Haupt­auf­gaben:

  • FAQs
    Welche Qualifikationen müssen Fachkräfte mitbringen, die zur Praxisanleitung berechtigt sind?

    Ihre Fachkräfte müssen eine abgeschlossene Ausbildung für ihren eigenen Beruf haben (z.B. Erzie­he­rinnen und Erzieher oder Heilpäd­ago­ginnen und Heilpäd­agogen). Für diese Fachkräfte gelten die ihrem jewei­ligen Berufs­zweig entspre­chenden Fortbil­dungs­ver­pflich­tungen.


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Koordinierungsstelle Pflegeausbildung Berlin

ArbeitGestalten Beratungsgesellschaft mbH, Ahlhoff

Havelberger Str. 4
D-10559 Berlin

Tel.: 030 / 2 80 32 08 – 6
E-Mail: info@kopa-berlin.de

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