FAQs

FAQs

Welche Aufgaben können wir an Pflegeschulen delegieren?

Laut PflBG ist eine Übertragung der Wahrnehmung von Aufgaben des Trägers der prakti­schen Ausbildung möglich. Dies sind vor allem drei Delega­tionen:

  • Organi­sation der Durch­führung der prakti­schen Ausbildung
  • der stell­ver­tre­tender Abschluss von Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rungen mit weiteren an der Ausbildung betei­ligten Praxis­ein­rich­tungen
  • der stell­ver­tre­tende Abschluss von Ausbil­dungs­ver­trägen

Grundlage ist eine schrift­liche Verein­barung zwischen Ihnen als Ausbil­dungs­träger und der Pflege­schule, in der Ihre Übertragung an die Pfleg­schule und die Bevoll­mäch­tigung dieser geregelt wurde.

Weitere Infor­ma­tionen:

Pflege­be­ru­fe­gesetz § 8 Träger der prakti­schen Ausbildung