FAQs

FAQs

Welche besonderen Regelungen müssen wir beim Praxiseinsatz in Brandenburg beachten?

Die Anzahl der Pflege­fach­kräfte und der praktisch Auszu­bil­denden muss ein ausge­wo­genes Verhältnis ergeben.

Über den Dienstplan müssen Sie als Einrichtung sicher­stellen, dass zeitgleich mit der oder dem Auszu­bil­denden eine Ihrer Pflege­fach­kräfte oder der Praxis­an­leitung als Ansprech­person zur Verfügung steht.

Weitere Infor­ma­tionen:

Branden­burger Gesund­heits­be­ru­fe­schul­ver­ordnung