Die Anzahl der Pflegefachkräfte und der praktisch Auszubildenden muss ein ausgewogenes Verhältnis ergeben.
Über den Dienstplan müssen Sie als Einrichtung sicherstellen, dass zeitgleich mit der oder dem Auszubildenden eine Ihrer Pflegefachkräfte oder der Praxisanleitung als Ansprechperson zur Verfügung steht.
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