FAQs

FAQs

Welche besonderen Regelungen müssen wir im ambulanten Einsatz in Berlin beachten?

In Berlin soll die Begleitung durch eine Pflege­fach­kraft erfolgen. Im Umfang von 20 Prozent der prakti­schen Einsatzzeit kann Ihre Auszu­bil­dende oder der Auszu­bil­dende durch eine langjährig erfahrene Pflege­hilfs­kraft begleitet werden. Dabei sollten Sie sicher­stellen, dass eine Ihrer Pflege­fach­kräfte für Rückfragen zur Verfügung steht.

Im letzten Ausbil­dungs­drittel können die Pflege­aus­zu­bil­denden in Einzel­fällen selbst­ständig Aufgaben ohne Begleitung wahrnehmen, wenn sicher­ge­stellt ist, dass eine Ihrer Pfleg­kräfte für Rückfragen zur Verfügung steht.

Weitere Infor­ma­tionen:

Berliner Pflegeausbildungs- und Schul­ver­ordnung