FAQs

Welche Kooperationsformen gibt es?

Bei den Koope­ra­tionen in der Pfleg­aus­bildung können zwei Formen unter­schieden werden.

1.Kooperation auf der Basis von Einzel­ver­trägen

Der Ausbil­dungs­träger schließt jeweils einen Einzel­vertrag mit der Pflege­schule und den an der prakti­schen Ausbildung seiner Pflege­aus­zu­bil­denden betei­ligten Einrich­tungen. Dies können andere Ausbil­dungs­träger oder ausbil­dende Praxis­ein­rich­tungen sein. Der Ausbil­dungs­träger bleibt dabei der primäre Ansprech­partner für alle Koope­ra­ti­ons­partner. Er koordi­niert die Durch­führung der prakti­schen Ausbildung und schließt seine Koope­ra­ti­ons­ver­träge selbständig ab. Im Rahmen von Einzel­ver­trägen wäre aber auch die Delegation der Wahrnehmung von Aufgaben des Ausbil­dungs­trägers an die Pflege­schule möglich.

2. Koope­ration auf der Basis eines gemein­samen Verbund­ver­trages

Alle an der gemein­samen Pflege­aus­bildung betei­ligten Einrich­tungen, das heißt: die Pflege­schule und alle Ausbil­dungs­träger und ausbil­dende Praxis­ein­rich­tungen, treten einem Verbund­vertrag bei. Damit entfallen die sonst notwen­digen Einzel-Kooperationsverträge. Die Wahrnehmung einzelner Aufgaben der betei­ligten Ausbil­dungs­träger werden im Ausbil­dungs­verbund an die koope­rie­rende Pfleg­schule übertragen (Delegation). Damit wird die Bündelung von fachlichen, perso­nellen und finan­zi­ellen Ressourcen zum Vorteil alle betei­ligten Einrich­tungen ermög­licht. Ziel der engen Zusam­men­arbeit ist neben der Sicherung der vorge­schrie­benen Praxis­ein­satz­plätze für alle Pflege­aus­zu­bil­denden auch die Entwicklung einer gemein­samen Ausbil­dungs­qua­lität.

Weitere Infor­ma­tionen:

KOPA Arbeits­hilfe: Die Gründung von Ausbil­dungs­ver­bünden in der genera­lis­ti­schen Pflege­aus­bildung in Berlin und Brandenburg