FAQs

FAQs

Welche Neuerungen gibt es in Bezug auf die Praxisanleitung?

Das Pflege­be­ru­fe­gesetz sieht einen zeitlichen Umfang von mindestens 10 Prozent der während des Einsatzes zu leistenden Ausbil­dungszeit vor. Sie erfolgt geplant und struk­tu­riert auf der Grundlage des verein­barten Ausbil­dungs­planes. Die Praxis­an­lei­terin oder der Praxis­an­leiter wird für die Zeit von Ihnen freige­stellt. Darüber hinaus ist noch Zeit für Organi­sa­to­ri­sches, allge­meine Ausbil­dungs­planung und Absprachen mit den Koope­ra­ti­ons­partnern einzu­planen. Der Praxis­an­leitung können vielfältige Ausgaben zugeordnet werden.

Weitere Infor­ma­tionen:

Die neue Pflege­aus­bildung gestalten – eine Handrei­chung für Praxisanleiter*innen

Praxis­an­leitung im Sinne der Pflegeausbildungs- und Prüfungs­ver­ordnung (PflAPrV) – Hinweise für Praxisanleiter*innen im Land Berlin