Ihre Fachkräfte müssen eine abgeschlossene Ausbildung für ihren eigenen Beruf haben (z.B. Erzieherinnen und Erzieher oder Heilpädagoginnen und Heilpädagogen). Für diese Fachkräfte gelten die ihrem jeweiligen Berufszweig entsprechenden Fortbildungsverpflichtungen.