Als Ausbildungsträger benötigen Sie eine Kooperationsvereinbarung mit einer Pflegeschule, um den theoretischen und praktischen Unterricht Ihrer Pflegeauszubildenden sicherzustellen sowie entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Praxiseinrichtungen, um alle vorgeschriebenen Praxiseinsätze sicherstellen zu können. Kooperationsvereinbarungen müssen schriftlich geschlossen werden.
Als kooperierende Praxiseinrichtung wird der Träger der Ausbildung, dem Sie einen Praxiseinsatzplatz anbieten, mit Ihnen die Rahmenbedingungen der Kooperation schriftlich vereinbaren.