FAQs

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Welche vertraglichen Regelungen benötigen wir als Ausbildungsträger?

Als Ausbil­dungs­träger benötigen Sie eine Koope­ra­ti­ons­ver­ein­barung mit einer Pflege­schule, um den theore­ti­schen und prakti­schen Unter­richt Ihrer Pflege­aus­zu­bil­denden sicher­zu­stellen sowie entspre­chende Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rungen mit weiteren an der prakti­schen Ausbildung betei­ligten Praxis­ein­rich­tungen, um alle vorge­schrie­benen Praxis­ein­sätze sicher­stellen zu können. Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rungen müssen schriftlich geschlossen werden.