Die berufspädagogische Zusatzqualifikation „Praxisanleitung“ umfasst mindestens 300 Stunden.
Zusätzlich setzt die Praxisanleitung bei Ihnen eine kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung von mindestens 24 Stunden im Jahr voraus.
Für Personen, die bis zum 31.12.2019 die Zusatzqualifikation „Praxisanleitung“ (Umfang von 200 Stunden) nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nach dem Kranken- und Altenpflegegesetz erworben haben, gilt: diese wird der berufspädagogischen Zusatzqualifikation gleichgestellt.