FAQs

FAQs

Welche Zusatzqualifikation benötigt unsere Praxisanleitung?

Die berufs­päd­ago­gische Zusatz­qua­li­fi­kation „Praxis­an­leitung“ umfasst mindestens 300 Stunden.

Zusätzlich setzt die Praxis­an­leitung bei Ihnen eine konti­nu­ier­liche, insbe­sondere berufs­päd­ago­gische Fortbildung von mindestens 24 Stunden im Jahr voraus.

Für Personen, die bis zum 31.12.2019 die Zusatz­qua­li­fi­kation „Praxis­an­leitung“ (Umfang von 200 Stunden) nach der Ausbildungs- und Prüfungs­ver­ordnung nach dem Kranken- und Alten­pfle­ge­gesetz erworben haben, gilt: diese wird der berufs­päd­ago­gi­schen Zusatz­qua­li­fi­kation gleich­ge­stellt.