In diesem Fall kann die Praxisanleitung von geeigneten Fachkräften Ihrer Einrichtung umgesetzt werden. Diese müssen über eine abgeschlossene Ausbildung für ihren eigenen Beruf haben (z.B. Erzieher*innen, Heilpädagogen und Heilpädagoginnen). Für diese Fachkräfte gelten die dem jeweiligen Berufszweig entsprechenden Fortbildungsverpflichtungen.