Der Träger der praktischen Ausbildung erhält aus einem Fonds einen monatlichen Pauschalbetrag, aus dem er die Ihnen anfallenden Kosten refinanzieren kann. Als ausbildende Praxiseinrichtung, die einem Träger einen Praxiseinsatzplatz anbietet, sollten Sie die Kostenerstattung im schriftlich zu schließenden Kooperationsvertrag regeln.