FAQs

FAQs

Wie lange wird der Praxiseinsatz der Pflegeauszubildenden bei uns dauern?

Für den Pflicht­einsatz in Ihrer Einrichtung ist ein zeitlicher Umfang von mindestens 60 Stunden und höchstens 120 Stunden (ca. 3 Wochen) vorge­sehen. Die Dauer des Praxis­ein­satzes wird zwischen den koope­rie­renden Praxis­ein­rich­tungen in einem schrift­lichen Koope­ra­ti­ons­vertrag geregelt.

Weitere Infor­ma­tionen:

Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungs­ver­ordnung Anlage 7