Für den Pflichteinsatz in Ihrer Einrichtung ist ein zeitlicher Umfang von mindestens 60 Stunden und höchstens 120 Stunden (ca. 3 Wochen) vorgesehen. Die Dauer des Praxiseinsatzes wird zwischen den kooperierenden Praxiseinrichtungen in einem schriftlichen Kooperationsvertrag geregelt.
Weitere Informationen:
Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung Anlage 7