Für den Pflichteinsatz in Ihrer Einrichtung ist ein zeitlicher Umfang von mindestens 120 Stunden (ca. 3 Wochen) vorgesehen.
Weitere Informationen:
Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung Anlage 7
Für den Pflichteinsatz in Ihrer Einrichtung ist ein zeitlicher Umfang von mindestens 120 Stunden (ca. 3 Wochen) vorgesehen.
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Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung Anlage 7