FAQs

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Wie viel Zeit müssen wir für die Praxisanleitung einplanen?

Das Pflege­be­ru­fe­gesetz sieht einen zeitlichen Umfang von mindestens 10 Prozent der während des Einsatzes zu leistenden Ausbil­dungszeit vor. Sie erfolgt geplant und struk­tu­riert auf der Grundlage des verein­barten Ausbil­dungs­planes. Die Praxis­an­lei­terin oder der Praxis­an­leiter wird für die Zeit von Ihnen freige­stellt. Darüber hinaus ist noch Zeit für Organi­sa­to­ri­sches, allge­meine Ausbil­dungs­planung und Absprachen mit den Koope­ra­ti­ons­partnern einzu­planen.