Das Pflegeberufegesetz sieht einen zeitlichen Umfang von mindestens 10 Prozent der während des Einsatzes zu leistenden Ausbildungszeit vor. Sie erfolgt geplant und strukturiert auf der Grundlage des vereinbarten Ausbildungsplanes. Die Praxisanleiterin oder der Praxisanleiter wird für die Zeit von Ihnen freigestellt. Darüber hinaus ist noch Zeit für Organisatorisches, allgemeine Ausbildungsplanung und Absprachen mit den Kooperationspartnern einzuplanen.