Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurden verschiedene Maßnahmen zur Entlastung und Stärkung des Pflegepersonals in ambulanten und stationären Einrichtungen geschaffen. Durch die zielgerichtete, zeitlich zunächst auf sechs Jahre angelegte Förderung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf von professionell in der Pflege Tätigen soll die Attraktivität des Pflegeberufs gestärkt werden.
Förderfähig sind unter anderem:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung
- Maßnahmen zur kompetenzorientierten Personalentwicklung, Personalqualifizierung und Führung
- Maßnahmen zur Schaffung einer familienfreundlichen Unternehmenskultur
Beispielsweise:
- Beratung/ Coaching, Schulungen und Weiterbildungen der Führungskräfte und der Pflege- und Betreuungskräfte (auch als digitale Angebote) zur Stärkung der Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Anforderungen,
- Entwicklung von Konzepten zur Rückgewinnung und (Wieder-)Einarbeitung von Pflege- und Betreuungskräften und zur Umsetzung von mitarbeiterorientierten und lebensphasengerechten Arbeitszeitmodellen, auch unter Berücksichtigung der Umsetzung von Personalpools und weiterer betrieblicher Ausfallkonzepte,
- Projekte zur Einführung neuer familienorientierter Personalmanagementmodelle, Beratungsleistungen zur Optimierung der Dienstplangestaltung.
Hier finden Sie weitere Informationen und Antragsmöglichkeiten sowie die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes (Spitzenverband Bund der Pflegekassen). Die Richtlinien wurden aufgrund der Ergänzung um eine Förderung des Projektes “Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf“ (GAP) am 25.04.2022 und aufgrund der Verlängerung des Förderzeitraumes und der Änderung der Fördermodalitäten
durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sowie auf der Grundlage des Pflegestudiumstärkungsgesetzes (PflStudStG) zuletzt am 20.11.2023 geändert.