Barrierefreiheit
ArbeitGestalten bemüht sich, ihren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot KOPA – Kooperationen in der Pflegeausbildung, welches unter der Internetadresse https://www.kopa-berlin.de zur erreichen ist.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 20. Januar 2021 erstellt und im Dezember 2021 überarbeitet. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durch die oben aufgeführte Stelle durchgeführt.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Der öffentliche Bereich des Webauftritts ist barrierefrei. Es werden alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Der interne Mitgliederbereich befindet sich derzeit noch in Prüfung.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Wenn Ihre Kontaktaufnahme nicht erfolgreich war, können Sie sich auch an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.
Link zum Kontaktformular:
https://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitale-barrierefreiheit/landesbeauftragte/formular.804443.php
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit:
https://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitale-barrierefreiheit/landesbeauftragte/