Barrierefreiheit

Arbeit­Ge­stalten bemüht sich, ihren Webauf­tritt barrie­refrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrie­re­freiheit wird im Gesetz über die barrie­re­freie Informations- und Kommu­ni­ka­ti­ons­technik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die techni­schen Anfor­de­rungen zur Barrie­re­freiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrie­re­freiheit gilt für das Angebot KOPA – Koope­ra­tionen in der Pflege­aus­bildung, welches unter der Inter­net­adresse https://www.kopa-bb.de zur erreichen ist.

Wann wurde die Erklärung zur Barrie­re­freiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 20. Januar 2021 erstellt und im Dezember 2021 überar­beitet. Die technische Überprüfung der Barrie­re­freiheit wurde durch die oben aufge­führte Stelle durch­ge­führt.

Wie barrie­refrei ist das Angebot?

Der öffent­liche Bereich des Webauf­tritts ist barrie­refrei. Es werden alle Anfor­de­rungen der BITV 2.0 erfüllt. Der interne Mitglie­der­be­reich befindet sich derzeit noch in Prüfung.

Wen können Sie bei Anmer­kungen oder Fragen zur digitalen Barrie­re­freiheit (Feedback­option) kontak­tieren?

Kontakt zur Ansprech­person:


Kontakt zur Landes­be­auf­tragten für digitale Barrie­re­freiheit

Wenn Ihre Kontakt­auf­nahme nicht erfolg­reich war, können Sie sich auch an die Landes­be­auf­tragte für digitale Barrie­re­freiheit wenden.

Link zum Kontakt­for­mular:
https://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitale-barrierefreiheit/landesbeauftragte/formular.804443.php

Weitere Infor­ma­tionen zur Landes­be­auf­tragten für digitale Barrie­re­freiheit:
https://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitale-barrierefreiheit/landesbeauftragte/