Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Praxisanleitende,
das Pflegestudiumstärkungsgesetz hat die hochschulische Ausbildung in wesentlichen Punkten geändert. Ab 2025 müssen Studierende Kompetenzen für die eigenverantwortliche Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten erwerben. Zudem erhalten die Studierenden eine Ausbildungsvergütung und die ausbildenden Einrichtungen eine Finanzierung der Ausbildungskosten über den Fonds.
Die Träger der praktischen Ausbildung stehen vor der Herausforderung, die erweiterten Kompetenzen zielgerichtet anzubahnen und sich mit den Rechten und Pflichten als Ausbildungsträger auseinanderzusetzen.
Wir laden Sie herzlich ein zu einer digitalen Informationsveranstaltung, bei der wir gemeinsam folgende Themen beleuchten:
- Was genau ändert sich in der hochschulischen Pflegeausbildung ab 2025 – eine rechtliche Einordnung
- Welche neuen Anforderungen ergeben sich für die Praxisanleitung?
- Ein fachlich-politischer Impuls mit Blick auf die Perspektive der Träger der praktischen Ausbildung
Referierende:
Anja Lull, Leitung Referat Pflegeberufe und Fachkräftesicherung in der Pflege, Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
N.N., Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Johannes Wünscher, Vorstandsvorsitzender des DBfK Nordost
Bitte melden Sie sich bis zum 12.11.2025 an, um weitere Informationen und den Teilnahmelink zu erhalten: info@kopa-berlin.de (Betreff: Veranstaltung am 18.11.2025)