Für die Ausbildung der künftigen Pflegefachfauen und Pflegefachmänner sowie für die Kooperationen zwischen Pflegeschulen, Trägern der praktischen Ausbildung (TpA) und Betrieben, die Praxiseinsätze zur Verfügung stellen, hat das Land Schleswig-Holstein Musterverträge erarbeitet. Die Verträge sind rechtssicher geprüft und können Ihnen in Berlin und Brandenburg zur Inspiration dienen.
Es liegen folgende Muster für Kooperationsverträge vor:
- Kooperation Pflegeschule und Träger der praktischen Ausbildung – Einzelvertrag ohne Aufgabenübertragung
- Kooperation Pflegeschule und Träger der praktischen Ausbildung – Einzelvertrag mit Aufgabenübertragung
- Kooperation Träger der praktischen Ausbildung und Einsatzstelle
- Kooperation zwischen zwei Trägern der praktischen Ausbildung
- Kooperation Pflegeschule und Träger der praktischen Ausbildung – Verbundvertrag mit Möglichkeit der Aufgabenübertragung von Träger der praktischen Ausbildung an Pflegeschule
Der Pflegeschulbund Brandenburg stellt ebenfalls einen Muster Kooperationsvertrag zur Verfügung, der durch die “Anlage Aufgabenübertragung” ergänzt werden kann: https://pflegeschulbund.de/downloads.html