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Vorbehaltsaufgaben

DBfK Befragung von Führungs­kräften im Klinik­be­reich zu pflege­ri­schen Vorbe­halts­auf­gaben

Mit dem Pflege­be­ru­fe­gesetz (§ 4) wurden erstmals Vorbe­halts­auf­gaben für Pflege­fach­per­sonen festgelegt. In einer Umfrage unter pflege­ri­schen Führungs­per­sonen im Klinik­be­reich möchte der Deutsche Berufs­verband für Pflege­berufe – DBfK Bundes­verband e.V. heraus­finden, wie die Umsetzung im Alltag läuft. 

Die Einführung der Vorbe­halts­auf­gaben stellte einen wichtigen Baustein in der Profes­sio­na­li­sierung des Pflege­berufs dar, denn diese Aufgaben sind zentral für die Sicher­stellung einer quali­tativ hochwer­tigen Pflege. Trotz gesetz­licher Vorgaben zeigt die VAPiK-Studie (Deutsches Institut für angewandte Pflege­for­schung, 2023), dass die Umsetzung in vielen Kliniken bisher nur teilweise erfolgt. Auf Basis des Gesetzes zur Befug­nis­er­wei­terung und Entbü­ro­kra­ti­sierung in der Pflege (BEEP-Gesetz) gilt es nun, weitere Strategien zu entwi­ckeln, um die Vorbe­halts­auf­gaben nachhaltig und wirksam zu etablieren. 

Der DBfK führt eine bundes­weite Befragung von Führungs­kräften im Klinik­be­reich durch, um ein aktuelles Lagebild und praxisnahe Einschät­zungen zu erhalten. Die Befragung läuft bis zum 28. Februar 2026. Bitte nehmen Sie rege teil über die Webseite des DBfK: https://​www​.dbfk​.de/​d​e​/​d​b​f​k​-​a​k​t​u​e​l​l​/​m​a​g​a​z​i​n​e​/​2​0​2​6​/​0​2​/​U​n​t​e​r​-​V​o​r​b​e​h​a​l​t​.​php