Die Ombudsstelle der Pflegeausbildung Berlin ist seit dem 1. März 2024 offiziell tätig. Auszubildende der Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie deren Träger der praktischen Ausbildung haben seitdem die Möglichkeit, bei Unstimmigkeiten oder besonderen Herausforderungen in der Pflegeausbildung mit professioneller Unterstützung der Ombudsstelle Lösungen zu finden. Rechtliche Grundlage für die Einrichtung der Ombudsstelle ist die „Verordnung über die Ombudsstelle für die berufliche Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz im Land Berlin“ (BlnPfAOmV).
Die Ombudsstelle besteht aus der Geschäftsstelle und der Ombudsperson. Auch dieses Jahr war als Ombudsfrau für Berlin Frau Annette von Lersner-Wolff, eine berufserfahrene ehemalige Referatsleiterin der für Pflege zuständigen Senatsverwaltung, ehrenamtlich tätig. Dieser Jahresbericht erfüllt die Vorgaben des § 1 Absatz 5 und des § 6 Absatz 6 der Berliner Pflegeberufe-Ausbildungs-Ombudsstellen-Verordnung (BlnPflAOmV). In dem durch die Geschäftsstelle erstellten Jahresbericht wird die Tätigkeit der Ombudsstelle im Jahr 2025 dokumentiert. Die Veröffentlichung erfolgt durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso). In anonymisierter Form enthält der Bericht Angaben zur Anzahl der Anfragen in 2025, deren Gegenstand sowie die Ergebnisse der Verfahren.
Zweiter Jahresbericht der Ombudsstelle Berlin
| Barrierefrei?: | Ja |
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| Herausgeber: | Landesamt für Gesundheit und Soziales |