Barrierefreiheit
ArbeitGestalten bemüht sich, ihren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot KOPA – Koordinierungsstelle Pflegeausbildung Berlin, welches unter der Internetadresse https://www.kopa-berlin.de zur erreichen ist.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 20. Januar 2021 erstellt und im April 2025 zuletzt überarbeitet. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durch die oben aufgeführte Stelle durchgeführt.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Der Webauftritt ist barrierefrei. Es werden alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Dies gilt sowohl für die öffentlichen als auch den internen Bereich des Webauftritts. Ausgenommen sind Inhalte, die durch die Mitglieder des KOPA-Netzwerks im internen Bereich eingestellt werden (sogenannter “user content”).
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Wenn Ihre Kontaktaufnahme nicht erfolgreich war, können Sie sich auch an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.
Link zum Kontaktformular:
https://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitale-barrierefreiheit/landesbeauftragte/formular.804443.php
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit:
https://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitale-barrierefreiheit/landesbeauftragte/