Die generalistische Pflegeausbildung ist durch einen Ausbildungsfonds refinanziert. Träger der praktischen Ausbildung und Pflegeschulen erhalten pro Auszubildender/Auszubildendem Zahlungen aus dem Fonds, die für die Ausbildung zu verwenden und für die Praxisanleitung in den Pflichteinsätzen weiterzuleiten sind. In § 34 Pflegeberufegesetz ist diese Ausgleichszahlung verankert: https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/__34.html
Anlage 1 der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung gibt Aufschluss über die Kosten der Träger der praktischen Ausbildung und der Pflegeschulen (ohne Mehrkosten der Ausbildungsvergütung). Sie finden diese hier: https://www.gesetze-im-internet.de/pflafinv/anlage_1.html
Für die entstehenden Ausbildungskosten steht Pflegeschulen das Schulbudget und dem Träger der praktischen Ausbildung die Ausbildungspauschale zur Verfügung. Diese sind auf der Webseite des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) veröffentlicht: https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/pflegeausbildungsfonds/ausbildungsbudgets/
Zu speziellen Fragen zu Jahresmeldungen, zur Berechnung der Umlage oder “Bis wann muss ich welche Daten liefern”, “Muss ich auch zahlen, wenn ich nicht ausbilde”, “Was ist, wenn ich meinen Betrieb erst nach Ablauf der Fristen eröffne” gibt das LAGeSo hier Antworten: