Ein Anspruch auf Elternzeit besteht auch für Auszubildende. Dies ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Hannover hat hierzu zwei generelle Praxisbeispiele erarbeitet, die auf die generalistische Pflegeausbildung übertragen werden können. Diese finden Sie auf der Webseite der IHK: https://www.ihk.de/hannover/hauptnavigation/ausbildung-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildung-a-z/elternzeit-5194744
Elternzeit für Auszubildende
| Barrierefrei?: | Ja |
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