Wissensangebot

 

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Elternzeit für Auszu­bil­dende

Ein Anspruch auf Elternzeit besteht auch für Auszu­bil­dende. Dies ist im Bundes­el­terngeld- und Eltern­zeit­gesetz (BEEG) geregelt. Die Industrie- und Handels­kammer (IHK) Hannover hat hierzu zwei generelle Praxis­bei­spiele erarbeitet, die auf die genera­lis­tische Pflege­aus­bildung übertragen werden können. Diese finden Sie auf der Webseite der IHK: https://​www​.ihk​.de/​h​a​n​n​o​v​e​r​/​h​a​u​p​t​n​a​v​i​g​a​t​i​o​n​/​a​u​s​b​i​l​d​u​n​g​-​u​n​d​-​w​e​i​t​e​r​b​i​l​d​u​n​g​/​a​u​s​b​i​l​d​u​n​g​/​a​u​s​b​i​l​d​u​n​g​-​a​-​z​/​e​l​t​e​r​n​z​e​i​t​-​5​1​9​4​744

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