Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) haben gemäß § 62 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) einen Bericht für den Deutschen Bundestag erstellt. Dieser fasst zusammen, wie viele Auszubildende ihren Berufsabschluss entweder nach § 59 Absatz 2 PflBG (Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) oder nach § 59 Absatz 3 PflBG (Altenpflege) gewählt haben.
Kurzzusammenfassung: Nur etwa 1 Prozent der Auszubildenden entscheidet sich für einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Zur Vorbereitung der Entscheidung über die Beibehaltung oder Abschaffung der gesonderten Abschlüsse wird eine Diskussion zur Frage des Spezialisierungsbedarfs und dessen Berücksichtigung z. B. im Rahmen einer entsprechenden Anhörung vorgeschlagen.
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