Wissensangebot

 

Wissensangebot

Evaluation der Nutzung des Wahlrechts für spezia­li­sierte Abschlüsse in der Genera­listik

Zum Bericht
Link

Das Bundes­mi­nis­terium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und das Bundes­mi­nis­terium für Gesundheit (BMG) haben gemäß § 62 Absatz 1 des Pflege­be­ru­fe­ge­setzes (PflBG) einen Bericht für den Deutschen Bundestag erstellt. Dieser fasst zusammen, wie viele Auszu­bil­dende ihren Berufs­ab­schluss entweder nach § 59 Absatz 2 PflBG (Gesund­heits- und Kinder­kran­ken­pflege) oder nach § 59 Absatz 3 PflBG (Alten­pflege) gewählt haben.

Kurzzu­sam­men­fassung: Nur etwa 1 Prozent der Auszu­bil­denden entscheidet sich für einen geson­derten Abschluss in der Alten­pflege oder Gesund­heits- und Kinder­kran­ken­pflege. Zur Vorbe­reitung der Entscheidung über die Beibe­haltung oder Abschaffung der geson­derten Abschlüsse wird eine Diskussion zur Frage des Spezia­li­sie­rungs­be­darfs und dessen Berück­sich­tigung z. B. im Rahmen einer entspre­chenden Anhörung vorge­schlagen.

Auch inter­essant:

Barrierefrei?:Nein
Herausgeber:Bundesanzeiger Verlag GmbH, 2025