Um die Digitalisierung in der Pflege und damit die Entlastung der Pflegekräfte sowie die Verbesserung der pflegerischen Versorgung voranzubringen und eine stärkere Beteiligung der Pflegebedürftigen zu fördern, wird in den Jahren 2019 bis 2030 aus den Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung ein einmaliger Zuschuss für jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung für die Anschaffung von entsprechender digitaler und technischer Ausrüstung bereitgestellt.
Förderfähig mit einer Summe bis zu 12000 Euro sind einmalige Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit einhergehende Kosten der Inbetriebnahme wie der Erwerb von Lizenzen oder die Einrichtung von W-LAN, unter anderem:
- die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation,
- die Dienst- und Tourenplanung
- verbesserte Arbeitsabläufe und Organisation bei der Pflege,
- die Aus-, Fort-, Weiterbildung oder Schulung zu digitalen Kompetenzen von Pflegebedürftigen und Pflegekräften in der Langzeitpflege, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von digitaler oder technischer Ausrüstung stehen
Hauptzweck der Anschaffung oder der Maßnahme muss insbesondere die Entlastung der Pflegekräfte, die Verbesserung der pflegerischen Versorgung oder die Förderung einer stärkeren Beteiligung der Pflegebedürftigen sein. Ein Antrag kann mehrere zeitlich und sachlich unterschiedliche Maßnahmen und Anschaffungen enthalten.
Der Link führt Sie zu weiteren Informationen und Antragsmöglichkeiten sowie zur Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes (Spitzenverband Bund der Pflegekassen).