Wissensangebot

 

Webseite

Förderung der Digita­li­sierung in statio­nären und ambulanten Pflege­ein­rich­tungen

Förderung Digitalisierung
Link

Um die Digita­li­sierung in der Pflege und damit die Entlastung der Pflege­kräfte sowie die Verbes­serung der pflege­ri­schen Versorgung voran­zu­bringen und eine stärkere Betei­ligung der Pflege­be­dürf­tigen zu fördern, wird in den Jahren 2019 bis 2030 aus den Mitteln der sozialen und privaten Pflege­ver­si­cherung ein einma­liger Zuschuss für jede ambulante und stationäre Pflege­ein­richtung für die Anschaffung von entspre­chender digitaler und techni­scher Ausrüstung bereit­ge­stellt.

Förder­fähig mit einer Summe bis zu 12000 Euro sind einmalige Anschaf­fungen von digitaler oder techni­scher Ausrüstung sowie damit einher­ge­hende Kosten der Inbetrieb­nahme wie der Erwerb von Lizenzen oder die Einrichtung von W-LAN, unter anderem:

  • die Entbü­ro­kra­ti­sierung der Pflege­do­ku­men­tation,
  • die Dienst- und Touren­planung
  • verbes­serte Arbeits­ab­läufe und Organi­sation bei der Pflege,
  • die Aus-, Fort-, Weiter­bildung oder Schulung zu digitalen Kompe­tenzen von Pflege­be­dürf­tigen und Pflege­kräften in der Langzeit­pflege, die im Zusam­menhang mit der Anschaffung von digitaler oder techni­scher Ausrüstung stehen

Haupt­zweck der Anschaffung oder der Maßnahme muss insbe­sondere die Entlastung der Pflege­kräfte, die Verbes­serung der pflege­ri­schen Versorgung oder die Förderung einer stärkeren Betei­ligung der Pflege­be­dürf­tigen sein. Ein Antrag kann mehrere zeitlich und sachlich unter­schied­liche Maßnahmen und Anschaf­fungen enthalten.

Der Link führt Sie zu weiteren Infor­ma­tionen und Antrags­mög­lich­keiten sowie zur Richt­linie des GKV-Spitzen­ver­bandes (Spitzen­verband Bund der Pflege­kassen).

Barrierefrei?:Nein
Herausgeber:GKV-Spitzenverband, 2024