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Förderung von Maßnahmen ambulanter und statio­närer Pflege­ein­rich­tungen zur Verein­barkeit von Pflege, Familie und Beruf

Förderung Vereinbarkeit Familie und Beruf
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Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getre­tenen Pflege­per­sonal-Stärkungs­gesetz wurden verschiedene Maßnahmen zur Entlastung und Stärkung des Pflege­per­sonals in ambulanten und statio­nären Einrich­tungen geschaffen. Durch die zielge­richtete, zeitlich zunächst auf sechs Jahre angelegte Förderung von Maßnahmen zur besseren Verein­barkeit von Pflege, Familie und Beruf von profes­sionell in der Pflege Tätigen soll die Attrak­ti­vität des Pflege­berufs gestärkt werden.

Förder­fähig sind unter anderem:

  • Maßnahmen zur Verbes­serung der Arbeitszeit- und Dienst­plan­ge­staltung
  • Maßnahmen zur kompe­tenz­ori­en­tierten Perso­nal­ent­wicklung, Perso­nal­qua­li­fi­zierung und Führung
  • Maßnahmen zur Schaffung einer famili­en­freund­lichen Unter­neh­mens­kultur

Beispiels­weise:

  • Beratung/ Coaching, Schulungen und Weiter­bil­dungen der Führungs­kräfte und der Pflege- und Betreu­ungs­kräfte (auch als digitale Angebote) zur Stärkung der Verein­barkeit von familiären und beruf­lichen Anfor­de­rungen,
  • Entwicklung von Konzepten zur Rückge­winnung und (Wieder-)Einarbeitung von Pflege- und Betreu­ungs­kräften und zur Umsetzung von mitar­bei­ter­ori­en­tierten und lebens­pha­sen­ge­rechten Arbeits­zeit­mo­dellen, auch unter Berück­sich­tigung der Umsetzung von Perso­nal­pools und weiterer betrieb­licher Ausfall­kon­zepte,
  • Projekte zur Einführung neuer famili­en­ori­en­tierter Perso­nal­ma­nage­ment­mo­delle, Beratungs­leis­tungen zur Optimierung der Dienst­plan­ge­staltung.

Hier finden Sie weitere Infor­ma­tionen und Antrags­mög­lich­keiten sowie die Richt­linien des GKV-Spitzen­ver­bandes (Spitzen­verband Bund der Pflege­kassen). Die Richt­linien wurden aufgrund der Ergänzung um eine Förderung des Projektes “Gute Arbeits­be­din­gungen in der Pflege zur Verein­barkeit von Pflege, Familie und Beruf“ (GAP) am 25.04.2022 und aufgrund der Verlän­gerung des Förder­zeit­raumes und der Änderung der Förder­mo­da­li­täten
durch das Pflege­un­ter­stüt­zungs- und -entlas­tungs­gesetz (PUEG) sowie auf der Grundlage des Pflege­stu­di­umstär­kungs­ge­setzes (PflStudStG) zuletzt am 20.11.2023 geändert.

Barrierefrei?:Nein
Herausgeber:GKV-Spitzenverband, 2024