Die Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V. vergibt das Gütezeichen, das ethische Kriterien für die Anwerbung und mehr Transparenz im Vermittlungsprozess von Pflegekräften aus dem Ausland festlegt.
Das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ setzt Vorgaben zur Sicherung eines hohen ethischen Standards für die Anwerbung von Pflegekräften aus Drittstaaten (Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums), soweit diese nicht durch die Arbeitsverwaltung erfolgt. Das Gütesiegel bestimmt dafür konkrete Anforderungen an eigenorganisierte anwerbende Pflege- und Gesundheitseinrichtungen sowie an international tätige private Personalvermittlungsagenturen.
Zentrale Vorgaben sind: Kostenfreiheit der Anwerbung für die Pflegekräfte, Nichtdiskriminierung beziehungsweise Gleichstellung mit inländischen Arbeitnehmenden, individuelle Unterstützung bei Integration, Sprachförderung und Berufsanerkennung in Deutschland, volle Transparenz zu Ablauf und Ansprechpersonen für die Pflegekräfte.
Die Träger des Gütesiegels verpflichten sich zur Einhaltung der damit verbundenen Vorgaben, was von der Gütegemeinschaft überwacht wird. Mit dem Gütesiegel trägt Deutschland zugleich den einschlägigen internationalen Normen und Standards wie zum Beispiel dem Globalen Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften Rechnung.
Das Gütesiegel ist ein staatliches Siegel der Bundesrepublik Deutschland, das durch gesetzliche Vorgaben geregelt ist. Inhaberin des Gütesiegels sowie der Gewährleistungsmarke „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Das Gütesiegel wird herausgegeben vom Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V. (KDA) und entwickelt vom Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF), welches eine Arbeitseinheit im KDA ist.