Die Berliner Pflegeschulanerkennungsverordnung regelt in §5 die sozialpädagogische Begleitung und Beratung: (1) An Pflegeschulen müssen zur sozialpädagogischen Begleitung und Beratung jeweils für je 120 Ausbildungsplätze mindestens eine in Vollzeit tätige, für das Aufgabengebiet geeignete und in der Regel hochschulisch qualifizierte Person oder mehrere im Umfang von mindestens einer Vollzeitstelle tätige, für das Aufgabengebiet geeignete und qualifizierte Personen zur Verfügung stehen.
2023 hat sich das Berliner Netzwerk für Soziale Arbeit an Pflegeschulen gegründet mit dem Ziel, Synergieeffekte zu schaffen.
Es steht allen sozialpädagogischen Begleiter:innen an Berliner Pflegeschulen offen. Werden Sie gerne Mitglied der Austauschgruppe Schulsozialarbeit Berlin, um sich zu vernetzen und auf vielfältige Informationen, Materialien und Methodensammlungen zugreifen zu können. Das Netzwerk arbeitet zudem in Unterarbeitsgruppen zu Themen wie z.B. Lernberatung, Konzeptarbeit, Methodik, Sprachförderung u.a..
Es finden regelmäßige Netzwerktreffen und digitale Stammtische statt, über die wir Sie in der Gruppe und der KOPA Terminübersicht informieren.