Wissensangebot

 

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Weitere Einsätze und Stunden zur freien Verteilung im Rahmen der beruf­lichen genera­lis­ti­schen Pflege­aus­bildung nach Pflege­be­ru­fe­gesetz (PflBG)

Die praktische Ausbildung in der genera­lis­ti­schen Pflege­aus­bildung nach PflBG umfasst einen Mindest­stun­den­umfang von 2.500 Stunden. Diese verteilen sich auf verschiedene Praxis­ein­sätze über alle drei Ausbil­dungs­jahre hinweg. Ziel ist es, umfas­sende beruf­liche Handlungs­kom­pe­tenzen für die Pflege von Menschen aller Alters­gruppen in unter­schied­lichen Versor­gungs­set­tings zu erwerben.

Im letzten Ausbil­dungs­drittel erfolgen – neben dem Pflicht­einsatz in der psych­ia­tri­schen Versorgung sowie dem Vertie­fungs­einsatz – ein sogenannter „weiterer Einsatz“ im Umfang von mindestens 80 Stunden.

Zusätzlich stehen weitere 80 Stunden zur freien Verteilung zur Verfügung. Diese können entweder:

  • im Versor­gungs­be­reich des Vertie­fungs­ein­satzes absol­viert werden oder
  • zur Verlän­gerung des „weiteren Einsatzes“ genutzt werden, sodass dieser insgesamt bis zu 160 Stunden umfassen kann.

Eine detail­lierte Übersicht zum zeitlichen Verlauf sowie zur Stunden­ver­teilung der prakti­schen Ausbildung in der beruf­lichen Pflege­aus­bildung finden Sie in Anlage 7 der Pflege­berufe-Ausbil­dungs- und Prüfungs­ver­ordnung (PflAPrV):
https://​www​.gesetze​-im​-internet​.de/​p​f​l​a​p​r​v​/​B​J​N​R​1​5​7​2​0​0​0​1​8​.​h​tml

Der „weitere Einsatz“ ist bewusst flexibel gestaltet. Er bietet Auszu­bil­denden die Möglichkeit, einen zusätz­lichen Versor­gungs­be­reich bzw. spezi­ellere Tätig­keits­be­reiche der Pflege kennen­zu­lernen, der über die gesetzlich festge­legten Pflicht­ein­sätze hinausgeht. Dabei können indivi­duelle Inter­essen, beruf­liche Perspek­tiven und regionale Versor­gungs­struk­turen gezielt berück­sichtigt werden. Dementspre­chend ist es nicht vorge­sehen, dass er beim Träger der prakti­schen Ausbildung statt­findet, bzw. müssten sonst entspre­chende Angebote vorge­halten werden. Der weitere Einsatz darf nicht auf verschiedene Einrich­tungen aufge­teilt werden.

Hinweis: Der „weitere Einsatz“ sowie die Stunden zur freien Verteilung können vollständig im Ausland absol­viert werden, sofern die Anerkennung (über ein Antrags­ver­fahren) durch die zuständige Stelle gewähr­leistet ist:
https://​kopa​-berlin​.de/​r​e​s​s​o​u​r​c​e​n​/​a​u​s​l​a​n​d​s​p​r​a​k​t​i​k​u​m​-​i​n​-​d​e​r​-​b​e​r​u​f​l​i​c​h​e​n​-​p​f​l​e​g​e​a​u​s​b​i​l​d​u​ng/

Wichtig ist, dass sich der weitere Einsatz inhaltlich von bishe­rigen Praxis­er­fah­rungen unter­scheidet und diese sinnvoll ergänzt.

Trotz der größeren Gestal­tungs­freiheit verfolgt der „weitere Einsatz“ klar definierte Kompe­tenz­ziele:

1. Versorgung in beson­deren Settings verstehen

  • Einblicke in spezia­li­sierte Tätig­keits­felder
  • Erfah­rungen im Umgang mit spezi­fi­schen Patienten- bzw. Bewoh­ner­gruppen (z. B. Menschen mit psychi­schen Erkran­kungen oder in pallia­tiven Situa­tionen)

2. Pflege­fach­liche Kompe­tenzen vertiefen

  • Anwendung und Reflexion vorhan­denen Wissens in neuen Kontexten
  • Kennen­lernen spezi­fi­scher Pflege­kon­zepte (z. B. Schmerz­ma­nagement, Krisen­in­ter­vention)

3. Inter­pro­fes­sio­nelle Zusam­men­arbeit erleben

  • Koope­ration mit verschie­denen Berufs­gruppen, z. B.:
    • Ärztinnen und Ärzten
    • Thera­peu­tische Dienste
    • Sozial­dienste

4. Kommu­ni­kative Kompe­tenzen erweitern

  • Gesprächs­führung in heraus­for­dernden Situa­tionen, z. B.:
    • Krisen­si­tua­tionen
    • Sterbe­be­gleitung
    • Zusam­men­arbeit mit Angehö­rigen

5. Berufs­ori­en­tierung stärken

  • Reflexion eigener Inter­essen und beruf­licher Perspek­tiven
  • Realis­tische Einblicke in Arbeits­alltag, Anfor­de­rungen und Entwick­lungs­mög­lich­keiten

Geeignete Einsatz­be­reiche (Auswahl)

Im Rahmen des „weiteren Einsatzes“ kommen insbe­sondere spezia­li­sierte oder ergän­zende Versor­gungs­be­reiche infrage, zum Beispiel:

  • Hospize und Pallia­tiv­pfle­ge­ein­rich­tungen
  • Rehabi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tungen
  • Tages­pfle­ge­ein­rich­tungen
  • Pflege­stütz­punkte und Einrich­tungen der Pflege­be­ratung nach SGB XI
  • Gesund­heits­ämter
  • Einrich­tungen des Medizi­ni­schen Dienstes
  • Psycho­so­ziale sowie Familien- und Erzie­hungs­be­ra­tungs­stellen
  • Dialy­se­zentren
  • Pflege­be­reiche in Justiz­voll­zugs­an­stalten
  • Privat­kli­niken
  • Ambulante OP-Zentren
  • Notauf­nahmen
  • Rettungs­dienst (Kranken­transport und Notfall­ver­sorgung)
  • Inten­siv­sta­tionen (auch außer­kli­nische)
  • OP- und Anästhe­sie­be­reiche
  • (Akut-)Psychiatrie und Tages­kli­niken
  • Geron­to­psych­ia­trische Einrich­tungen und Demenz­be­reiche
  • Neuro­lo­gische oder ortho­pä­dische Rehabi­li­tation
  • Einrich­tungen der onkolo­gi­schen Versorgung
  • Einrich­tungen der Behin­der­ten­hilfe

Barrierefrei?:Ja