Wissensangebot

 

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Zweiter Jahres­be­richt der Ombuds­stelle Berlin

Zum Jahresbericht
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Die Ombuds­stelle der Pflege­aus­bildung Berlin ist seit dem 1. März 2024 offiziell tätig. Auszu­bil­dende der Pflege­aus­bildung nach dem Pflege­be­ru­fe­gesetz sowie deren Träger der prakti­schen Ausbildung haben seitdem die Möglichkeit, bei Unstim­mig­keiten oder beson­deren Heraus­for­de­rungen in der Pflege­aus­bildung mit profes­sio­neller Unter­stützung der Ombuds­stelle Lösungen zu finden. Recht­liche Grundlage für die Einrichtung der Ombuds­stelle ist die „Verordnung über die Ombuds­stelle für die beruf­liche Ausbildung nach dem Pflege­be­ru­fe­gesetz im Land Berlin“ (BlnPfAOmV).
Die Ombuds­stelle besteht aus der Geschäfts­stelle und der Ombuds­person. Auch dieses Jahr war als Ombudsfrau für Berlin Frau Annette von Lersner-Wolff, eine berufs­er­fahrene ehemalige Referats­lei­terin der für Pflege zustän­digen Senats­ver­waltung, ehren­amtlich tätig. Dieser Jahres­be­richt erfüllt die Vorgaben des § 1 Absatz 5 und des § 6 Absatz 6 der Berliner Pflege­berufe-Ausbil­dungs-Ombuds­stellen-Verordnung (BlnPflAOmV). In dem durch die Geschäfts­stelle erstellten Jahres­be­richt wird die Tätigkeit der Ombuds­stelle im Jahr 2025 dokumen­tiert. Die Veröf­fent­li­chung erfolgt durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso). In anony­mi­sierter Form enthält der Bericht Angaben zur Anzahl der Anfragen in 2025, deren Gegen­stand sowie die Ergeb­nisse der Verfahren.

Barrierefrei?:Ja
Herausgeber:Landesamt für Gesundheit und Soziales