Stationäre Pflege
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Arbeitshilfe
Information zur Refinanzierung der Pflegefachassistenzausbildung für ambulante und stationäre Einrichtungen in Berlin
Ambulante Einrichtungen:
- Anträge auf Refinanzierung der Pflegefachassistenzausbildung richten Sie bitte an die AOK Nordost unter folgender Mailadresse: TP_ST_5_0_4@NORDOST.AOK.DE
- Die Rechtsgrundlage der Anträge ist § 82a SGB XI
- Ein bestimmtes Formblatt ist nicht vorgegeben
Stationäre Einrichtungen:
- Die Zuständigkeit der Pflegekassen für die Refinanzierung der Pflegefachassistenzausbildung gem.
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Webseite
EinSTEP – Das Strukturmodell und die neue Pflegeausbildung
EinSTEP (Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation) ist eine Initiative zur Neuausrichtung der Dokumentationspraxis in der ambulanten und stationären Langzeitpflege und ist eine der bisher größten bundespolitischen Aktionen zur Entbürokratisierung der Pflege. Sie erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Einrichtungs- und Kostenträgern auf Bundes- und Landesebene und deren Verbänden, den Prüfinstanzen und den Ländern.
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Arbeitshilfe
Förderprogramme für die Pflegeausbildung – Weiterbildung und Umschulung zur Pflegefachperson
Die Handreichung informiert Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen über die Möglichkeiten der Förderung von Vollzeitausbildungen angestellter Pflegehilfskräfte zu Pflegefachpersonen durch das Qualifizierungschancengesetz als Maßnahme “Umschulung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann”.
Einen Überblick finden Sie auch hier.
Informationen über die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit haben wir Ihnen hier verlinkt.