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Heilkund­liche Tätig­keiten in der hochschu­li­schen Pflege­aus­bildung – Was ändert sich mit dem Pflege­stu­di­umstär­kungs­gesetz für Träger der prakti­schen Ausbildung?

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Praxis­an­lei­tende,

das Pflege­stu­di­umstär­kungs­gesetz hat die hochschu­lische Ausbildung in wesent­lichen Punkten geändert. Ab 2025 müssen Studie­rende Kompe­tenzen für die eigen­ver­ant­wort­liche Ausübung heilkund­licher Tätig­keiten erwerben. Zudem erhalten die Studie­renden eine Ausbil­dungs­ver­gütung und die ausbil­denden Einrich­tungen eine Finan­zierung der Ausbil­dungs­kosten über den Fonds.

Die Träger der prakti­schen Ausbildung stehen vor der Heraus­for­derung, die erwei­terten Kompe­tenzen zielge­richtet anzubahnen und sich mit den Rechten und Pflichten als Ausbil­dungs­träger ausein­an­der­zu­setzen.

Wir laden Sie herzlich ein zu einer digitalen Infor­ma­ti­ons­ver­an­staltung, bei der wir gemeinsam folgende Themen beleuchten:

  • Was genau ändert sich in der hochschu­li­schen Pflege­aus­bildung ab 2025 – eine recht­liche Einordnung
  • Welche neuen Anfor­de­rungen ergeben sich für die Praxis­an­leitung?
  • Ein fachlich-politi­scher Impuls mit Blick auf die Perspektive der Träger der prakti­schen Ausbildung

 

Referie­rende:

Anja Lull, Leitung Referat Pflege­berufe und Fachkräf­te­si­cherung in der Pflege, Senats­ver­waltung für Wissen­schaft, Gesundheit und Pflege

N.N., Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)

Johannes Wünscher, Vorstands­vor­sit­zender des DBfK Nordost

 

Bitte melden Sie sich bis zum 12.11.2025 an, um weitere Infor­ma­tionen und den Teilnah­melink zu erhalten: info@​kopa-​berlin.​de (Betreff: Veran­staltung am 18.11.2025)

  • 18. November 2025
  • 10:00 - 11:30