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Praktische Ausbildung

Praxis­einsatz Psych­iatrie

Ein zentraler Bestandteil der genera­lis­ti­schen Pflege­aus­bildung sind die Praxis­ein­sätze in verschie­denen Pflege­be­reichen, so auch im Bereich der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugend­psych­ia­tri­schen Versorgung innerhalb des letzten Ausbil­dungs­drittels.

Was sollen die Auszu­bil­denden lernen? In diesem Pflicht­einsatz geht es vor allem um die Bezie­hungs­ge­staltung mit Menschen, die komplexe psychische Gesund­heits­pro­bleme und kognitive Einschrän­kungen erleben. Ziel dieses Einsatzes ist es, die bereits in den ersten beiden Ausbil­dungs­dritteln erworben Kompe­tenzen im Umgang mit emotio­nalen, psychi­schen und kogni­tiven Verän­de­rungen erweitern und vertiefen zu können.

Wie lässt sich das umsetzen? Einen kompakten Überblick über Ablauf, Inhalten und Zielen des Praxis­ein­satzes inklusive Beispielen für Arbeits- und Lernauf­gaben finden Sie in der CurAP Arbeits­hilfe für Praxis­ein­rich­tungen: Der psych­ia­trische Pflicht­einsatz in der genera­lis­ti­schen Pflege­aus­bildung

Unter dem Stichwort Psych­iatrie finden Sie weitere praxis­ori­en­tierte Materialien im KOPA Wissens­an­gebot.

Gerade für Einrich­tungen, die selber nicht in der Pflege ausbilden, ist die Weiter­leitung der Ausgleichs­zahlung für die Praxis­an­leitung gemäß § 34 Absatz 2 Pflege­be­ru­fe­gesetz essen­ziell, um eine quali­tativ hochwertige Ausbildung umzusetzen.

Die Berliner Pflege­berufe-Ausbil­dungs- und -Prüfungs­ver­ordnung eröffnet die Möglichkeit, den Psych­ia­trie­einsatz in folgenden Einrich­tungen durch­zu­führen:

  • psych­ia­trische Kliniken,
  • geron­to­psych­ia­trische Einrich­tungen
  • Kinder- und Jugend­psych­ia­trien
  • foren­sische Jugend­psych­ia­trien
  • foren­sische Kliniken
  • stationäre Einrich­tungen für psychisch Kranke oder Sucht­kranke
  • Werkstätten für psychisch erkrankte Menschen
  • gemein­schaft­liche Wohnformen für psychisch erkrankte Menschen oder Sucht­kranke
  • psych­ia­trische Insti­tuts­am­bu­lanzen
  • psych­ia­trische Krisen­dienste
  • psych­ia­trische häusliche Kranken­pflege
  • stati­ons­äqui­va­lente psych­ia­trische Behand­lungs­teams
  • Kontakt- und Beratungs­stellen

Das KOPA Team hat eine Liste möglicher Einsatzorte zusam­men­ge­stellt, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zukommen lassen. Melden Sie sich dafür bei uns unter folgender E-Mail-Adresse: info@​kopa-​berlin.​de

Wir suchen engagierte Praxis­lernorte, die bereit sind, Pflege­aus­zu­bil­denden eine Plattform für ihre Entwicklung zu bieten.
Die Zusam­men­arbeit unter­schied­licher und beson­derer Lernorte eröffnet den Auszu­bil­denden die Möglichkeit, die Pflege in ihren vielen Facetten kennen­zu­lernen und dabei wertvolle Praxis­er­fah­rungen zu sammeln. Dies kann im späteren Berufs­leben zu einer Verbes­serung der Vernetzung, Stärkung des psych­ia­tri­schen Sektors und zur Fachkräf­te­si­cherung aller betei­ligten Einrich­tungen beitragen.

Wichtig für Sie:

  • Sie schließen einen Koope­ra­ti­ons­vertrag mit einer Pflege­schule.
  • Die Beson­der­heiten und Anfor­de­rungen des Praxis­ein­satzes werden im Sinne der Lernort­ko­ope­ration durch die Schule vorbe­reitet.
  • Für den Praxis­einsatz Psych­iatrie sind 120 Stunden angesetzt.
  • Die Auszu­bil­denden erhalten weiterhin ihre Ausbil­dungs­ver­gütung durch den Träger der prakti­schen Ausbildung und sind versi­chert.
  • Mindestens 12 Stunden müssen durch eine im eigenen Beruf anlei­tungs­be­rech­tigte Person unter­stützt und angeleitet werden (geplante und struk­tu­rierte Praxis­an­leitung). Diese Zeit wird Ihnen als Praxis­lernort zzgl. Vor- und Nachbe­reitung vom Träger der prakti­schen Ausbildung vergütet. Die restliche Zeit können die Pflege­aus­zu­bil­denden den Arbeits­alltag der weiteren Mitar­bei­tenden begleiten und unter­stützen.
  • Üblicher­weise sind fortge­bildete Pflege­fach­per­sonen für die Praxis­an­leitung zuständig, die in der Einrichtung beschäftigt oder seitens des Ausbil­dungs­trägers übergreifend einge­setzt sind. Sind keine Pflege­fach­per­sonen bei Ihnen tätig, können weitere Fachkräfte, die für ihren eigenen Beruf über eine Ausbil­dungs­be­rech­tigung verfügen, die Praxis­an­leitung übernehmen (z.B. Medizi­nische Fachan­ge­stellte, Heiler­zie­hungs­pfle­gende, Erzieher: innen, Sozial­pädagog: innen, Sozial­ar­beiter: innen, Therapeut:innen)

Sie möchten mehr erfahren? Kontak­tieren Sie uns gerne persönlich! Bei KOPA können Sie alle Fragen rund um die Pflege­aus­bildung, den Ablauf und Ihre Rechte und Pflichten als Praxis­lernort stellen: info@​kopa-​berlin.​de

Wir freuen uns, wenn Sie uns aktiv Ihre Bereit­schaft melden, Praxis­lernort zu werden. Melden Sie sich gerne per E-Mail, Telefon oder nutzen Sie die Praxis­einsatz-Börse: https://​kopa​-berlin​.de/​p​r​a​x​i​s​e​i​n​s​a​t​z​-​b​o​e​r​se/