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Förderung einer Umschulung zur Pflege­fach­person

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Die Förderung einer Umschulung zur „Pflege­fachfrau“, zum „Pflege­fachmann“ oder zur „Pflege­fach­person“ setzt u.a. voraus, dass diese notwendig ist, um die beruf­liche Einglie­derung bei Arbeits­lo­sigkeit zu unter­stützen oder um eine drohende Arbeits­lo­sigkeit zu vermeiden.

Auf der Webseite finden Sie im Bereich “Umschulung” auch Infor­ma­tionen zur Förderung einer Weiter­bildung zur Pflege­fach­kraft sowie zur Förderung bei fehlenden Zugangs­vor­aus­set­zungen.

Barrierefrei?:Nein
Herausgeber:Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2025