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Berliner Förder­richt­linie Pflege­lehr­kräf­te­qua­li­fi­zierung

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Richt­linie zur Gewährung von Zuwen­dungen zu den Aufwen­dungen der staatlich anerkannten Pflege­schulen in Berlin für die akade­mische Quali­fi­zierung ihrer Lehrkräfte vom 16.08.2023.

Das Land Berlin gewährt staatlich anerkannten Pflege­schulen Zuwen­dungen für Aufwände in Form von übernom­menen Studi­en­ge­bühren im Rahmen von Perso­nal­ent­wick­lungs­maß­nahmen ihrer Angestellten zur akade­mi­schen Quali­fi­zierung auf Bachelor-Niveau mit dem Ziel, dass jene perspek­ti­visch, nach einem zukünf­tigen Abschluss eines geeig­neten Anschluss­stu­diums auf Master-Niveau, die Voraus­set­zungen nach § 3 Abs. 1 BlnPfl­Schul­A­nerkV erfüllen können.

Ziele, Zuwen­dungs­vor­aus­set­zungen und weitere Infor­ma­tionen zum Verfahren finden Sie über den Link.

Barrierefrei?:Ja
Herausgeber:Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Berlin