Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zu den Aufwendungen der staatlich anerkannten Pflegeschulen in Berlin für die akademische Qualifizierung ihrer Lehrkräfte vom 16.08.2023.
Das Land Berlin gewährt staatlich anerkannten Pflegeschulen Zuwendungen für Aufwände in Form von übernommenen Studiengebühren im Rahmen von Personalentwicklungsmaßnahmen ihrer Angestellten zur akademischen Qualifizierung auf Bachelor-Niveau mit dem Ziel, dass jene perspektivisch, nach einem zukünftigen Abschluss eines geeigneten Anschlussstudiums auf Master-Niveau, die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 1 BlnPflSchulAnerkV erfüllen können.
Ziele, Zuwendungsvoraussetzungen und weitere Informationen zum Verfahren finden Sie über den Link.