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Pflege­fach­as­sis­tenz­gesetz

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Gesetz über den Pflege­fach­as­sis­tenz­beruf (PflFAssG) vom 31.10.2025.

Mit diesem Gesetz wird die Einführung einer 18-monatigen und bundes­ein­heit­lichen Pflege­fach­as­sis­tenz­aus­bildung auf den Weg gebracht. Ausbil­dungs­start ist 2027.

Für Infor­ma­tionen zum Ausbil­dungsziel, zu Dauer, Struktur und Durch­führung der Ausbildung folgen Sie dem Link.

Barrierefrei?:Nein
Herausgeber:Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2025