Ambulante Einrichtungen:
- Anträge auf Refinanzierung der Pflegefachassistenzausbildung richten Sie bitte an die AOK Nordost unter folgender Mailadresse: TP_ST_5_0_4@NORDOST.AOK.DE
- Die Rechtsgrundlage der Anträge ist § 82a SGB XI
- Ein bestimmtes Formblatt ist nicht vorgegeben
Stationäre Einrichtungen:
- Die Zuständigkeit der Pflegekassen für die Refinanzierung der Pflegefachassistenzausbildung gem. § 82a SGB XI folgt der Zuständigkeit der Pflegekassen für die Verhandlung der Pflegevergütungen nach § 85 SGB XI. Dies ist den Pflegesatzverhandelnden der Pflegeheime jeweils bekannt.
- Die Bearbeitung von Anträgen auf Refinanzierung der Pflegefachassistenzausbildung ist durch die folgenden drei Pflegekassen bzw. Verbände abgesichert:
- Alle Anträge in Zuständigkeit der AOK können an folgendes Funktionspostfach gesendet werden: Vertragspartner_Pflege_BLN_stationaer@nordost.aok.de
- Die Bearbeitung für den Verband der Ersatzkassen e.V. erfolgt durch die Techniker Krankenkasse für vollstationär: Berlin-Pflege-VST@tk.de und für teilstationär: Berlin-Pflege-TST@tk.de und die vdek-Landesvertretung Berlin: BE-Pflege-stat@vdek.com
- Die Anträge in der Zuständigkeit der IKK Berlin sind an folgendes Postfach zu übermitteln: StationaerPflegeBLN@ikkbb.de
- Es gibt kein mit den Verbänden der Leistungserbringer abgestimmtes Formblatt.
Für die Beantragung kann ein Antragsformular der Kostenträger verwendet werden. Andere Kostenblätter der Verbände der Leistungserbringer werden ebenfalls entgegengenommen.
In der Austauschgruppe „Ausbildung Pflegefachassistenz Berlin“ auf der KOPA Plattform finden Sie weitere Informationen sowie ein Muster-Formblatt: https://kopa-berlin.de/gruppen/ausbildung-pflegefachassistenz-in-berlin/
Zur Nutzung ist die kostenfreie Registrierung auf KOPA notwendig: www.kopa-berlin.de