Externenprüfung: Eine Zulassung zur externen Prüfung an einer Pflegeschule für Pflegefachassistenz können Personen beantragen, die mindestens zwei Drittel der Dauer der Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz absolviert haben.
Die ersten Prüfungen nach dem Pflegefachassistenzgesetz – und damit auch die Möglichkeit erstmals an einer Externenprüfung teilzunehmen – finden im Prüfungszeitraum Februar bis April 2024 statt.
Sollte das Ablegen der Externenprüfung nicht an der eigenen schulischen Einrichtung möglich sein, kann diese an einer anderen Pflegeschule für die Ausbildung nach PflFAG abgelegt werden.
Bei Interesse ist Kontakt mit einer Pflegeschule für die Ausbildung nach PflFAG aufzunehmen. Eine Übersicht der Pflegeschulen für die Ausbildung Pflegefachassistenz ist im Internet unter https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/berufe-im-gesundheitswesen/ausbildung-im-inland/pflegefachassistentin-pflegefachassistent/ eingestellt.
Zur Teilnahme an einer Externenprüfung muss die zu prüfende Person eine Zulassung zur Prüfung beim LAGeSo beantragen. Dies geschieht über die Pflegeschule für die Ausbildung nach PflFAG, an der die Prüfung stattfinden soll. Dafür müssen folgende Nachweise vorliegen:
- ein Identitätsnachweis der zu prüfenden Person in beglaubigter Abschrift und
- der ausgefüllte Nachweis nach dem Muster der Anlage 5 der Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und –Prüfungsverordnung (siehe Anlage)
Der Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung ist spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin zu senden an:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, IV H 2, Turmstr. 21, 10559 Berlin
Bei einer Externenprüfung muss die komplette staatliche Prüfung in allen drei Prüfungsteilen abgelegt werden. Zur Vorbereitung wird eine Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen empfohlen. Dies vor allem vor dem Hintergrund der Vorbereitung der Präsentationsprüfung im mündlichen Prüfungsteil und dem Kennenlernen der ggf. noch unbekannten Einrichtung für den praktischen Prüfungsteil.
Nach erfolgreichem Absolvieren der Externenprüfung kann beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, IV H 2, die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent“ beantragt werden.
Nachweise zur persönlichen und gesundheitlichen Eignung (nicht älter als drei Monate) sind beizufügen.