Ein Hinweisblatt vom Landesamt für Gesundheit und Soziales, Referat Gesundheits- und Pflegeberufe Inland
Ein Auslandspraktikum bietet vielfältige Möglichkeiten für Auszubildende. Hier finden Sie alle Informationen über rechtliche Grundlagen, Voraussetzungen sowie organisatorische Abläufe für einen Praxiseinsatz im Ausland.
Die Pflichteinsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen sowie in Pädiatrie und Psychiatrie können bis zu 25 % je Bereich im Ausland absolviert werden. Die weiteren Einsätze bzw. Stunden zur freien Verteilung sogar zu 100 %. Weiter Informationen zu diesen Einsätzen finden Sie auch hier.