Am 31. Oktober 2025 wurde das Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) verkündet. In § 44 PflFAssG wird eine Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz (PflBG) damit beauftragt, einen Rahmenlehrplan und einen Rahmenausbildungsplan für die neu geregelte Pflegefachassistenzausbildung sowie einen Rahmenlehrplan für den Vorbereitungskurs nach § 11 Abs. 2 PflFAssG zu erarbeiten. Diese empfehlenden Pläne wurden im Juli 2026 veröffentlicht und dienen den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung als Orientierungshilfen für die Entwicklung der schulinternen Curricula einerseits und der einrichtungsspezifischen Ausbildungspläne andererseits.
Was enthalten die Rahmenpläne?
- Begründungsrahmen
- beschreibt das zugrunde liegende Pflege- und Berufsverständnis
- erläutert die didaktisch-pädagogischen Grundsätze
- enthält Hinweise zum sprachbewussten Unterricht
- erklärt die Konstruktion und Verzahnung von Schule und Praxis
- Rahmenlehrplan
- für den theoretischen und praktischen Unterricht
- gegliedert in curriculare Einheiten (CE)
- kompetenzorientiert und situationsorientiert
- Rahmenausbildungsplan
- für die praktische Ausbildung
- beschreibt, welche Kompetenzen in den Praxiseinsätzen entwickelt werden sollen
- enthält konkrete Aufgabenstellungen und Anregungen für die Praxisanleitung (Tabelle 3 und 4: Eckdaten zum jeweiligen Einsatz, zentrale Aufgabenstellung sowie Vorschläge für die Umsetzung)
Zusätzlich gibt es einen Anhang mit einer exemplarischen sprachbildenden Lernsituation sowie eine Kompetenzmatrix. Diese zeigt, in welchen schulischen curricularen Einheiten und in welchen praktischen Aufgabentypen bzw. Einsätzen die Kompetenzen aus Anlage 1 der PflFAssAPrV erworben werden sollen.
Die Rahmenpläne haben empfehlenden Charakter und sind in gleicher Art aufgebaut wie diejenigen für die berufliche Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Auch inhaltlich wird Bezug auf diese Ausbildung genommen. Damit werden die Anrechnungsmöglichkeiten gleichwertiger Ausbildungsanteile nach § 12 PflBG berücksichtigt.