Durch ein Umlageverfahren wird ein finanzieller Ausgleich zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Einrichtungen geschaffen. Hierfür wird ein sogenannter Ausgleichsfonds errichtet. In diesen Ausgleichsfonds zahlen alle Krankenhäuser, alle stationären und alle ambulanten Pflegeeinrichtungen, das Land Berlin sowie die soziale und die private Pflegeversicherung Anteile ein. Die Mittel aus diesem Ausgleichsfonds werden dann an ausbildende Krankenhäuser sowie ausbildende stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen und an die Pflegeschulen ausgezahlt, damit diese Kosten für die Pflegeausbildung und die Ausbildungsvergütung refinanziert erhalten.
Das Referat “Pflegeausbildungsfonds” am Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) verwaltet den Ausgleichsfonds als sogenannte zuständige Stelle gemäß § 26 Absatz 4 Pflegeberufegesetz. Dort wird der Finanzierungsbedarf der einzelnen Einrichtungen und Schulen ermittelt, die Umlagebeträge der Einrichtungen festgesetzt und die Zahlung an sämtliche ausbildenden Einrichtungen und Pflegeschulen aus dem Ausgleichsfonds vorgenommen.
Kontakt und weitere Informationen auf der Webseite des LAGeSo:
Zu speziellen Fragen zu Jahresmeldungen, zur Berechnung der Umlage oder “Bis wann muss ich welche Daten liefern”, “Muss ich auch zahlen, wenn ich nicht ausbilde”, “Was ist, wenn ich meinen Betrieb erst nach Ablauf der Fristen eröffne” gibt das LAGeSo hier Antworten: