Bisher konnte die Agentur für Arbeit für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Pflegehilfskräfte in der Ausbildung Pflegefachassistenz, bei einer Kofinanzierung durch den Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und zu den Lehrgangskosten gewähren. Die Ausbildungsdauer von 18 Monaten ließ eine weitergehende Förderung nicht zu, da nach § 82 SGB III eine mindestens zweijährige Ausbildung vorausgesetzt wird.
Künftig kann jedoch die Ausbildung zur Pflegefachassistenz für beschäftigte Pflegehilfskräfte weitergehend gefördert werden, wenn diese eigentlich eine Ausbildung zur Pflegefachkraft anstreben, aber z. B. aufgrund eines nicht ausreichenden Schulabschlusses die Voraussetzungen noch nicht erfüllen und die Ausbildung zur Pflegefachassistenz daher nur als Zwischenschritt anzusehen ist.
Weitere Auskünfte erteilt der zuständige Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.