FAQs

Fördermöglichkeiten

Neue Förderung für beschäf­tigte Pflege­hilfs­kräfte in der Pflege­fach­as­sis­tenz­aus­bildung

Bisher konnte die Agentur für Arbeit für sozial­ver­si­che­rungs­pflichtig beschäf­tigte Pflege­hilfs­kräfte in der Ausbildung Pflege­fach­as­sistenz, bei einer Kofinan­zierung durch den Arbeit­geber Zuschüsse zum Arbeits­entgelt und zu den Lehrgangs­kosten gewähren. Die Ausbil­dungs­dauer von 18 Monaten ließ eine weiter­ge­hende Förderung nicht zu, da nach § 82 SGB III eine mindestens zweijährige Ausbildung voraus­ge­setzt wird. 

Künftig kann jedoch die Ausbildung zur Pflege­fach­as­sistenz für beschäf­tigte Pflege­hilfs­kräfte weiter­gehend gefördert werden, wenn diese eigentlich eine Ausbildung zur Pflege­fach­kraft anstreben, aber z. B. aufgrund eines nicht ausrei­chenden Schul­ab­schlusses die Voraus­set­zungen noch nicht erfüllen und die Ausbildung zur Pflege­fach­as­sistenz daher nur als Zwischen­schritt anzusehen ist.

Weitere Auskünfte erteilt der zuständige Arbeit­ge­ber­service der Agentur für Arbeit.