FAQs

Rechtsgrundlagen

Was sind Vorbe­halts­auf­gaben?

Im Pflege­be­ru­fe­gesetz sind in § 4 Abs. 2 vom Gesetz­geber erstmals Aufgaben definiert worden, die ausschließlich von Pflege­fach­per­sonen ausgeübt werden dürfen: https://​www​.gesetze​-im​-internet​.de/​p​f​l​b​g​/​_​_​4​.​h​tml

Mit den Vorbe­halts­auf­gaben wird der Pflege ein definiertes Aufga­benfeld zugewiesen, in dem beruflich Pflegende volle Verant­wortung tragen und vollständig autonom handeln dürfen und müssen.

Vorbe­haltene Aufgaben sind:

  • Erhebung und Feststellung des indivi­du­ellen Pflege­be­darfs und Planung der Pflege
  • Organi­sation, Gestaltung und Steuerung des Pflege­pro­zesses
  • Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege

Die Verei­nigung der Pflegenden Bayern (VdPB) hat eine Übersichts­seite zu den Vorbe­halts­auf­gaben erstellt, die unter anderem näher auf die recht­lichen Aspekte, die Chancen und Heraus­for­de­rungen, die Umsetzung im pflege­ri­schen Alltag und in der Praxis­an­leitung beleuchtet. Ergänzend finden sich dort Facts­heets für Pflege­fach­per­sonen, Praxis­an­lei­tende und für das Pflege­ma­nagement: https://​www​.vdpb​-bayern​.de/​v​o​r​b​e​h​a​l​t​s​a​u​f​g​a​b​en/

Linktipp: Infor­ma­ti­ons­seite des Projekts VAPiK (Vorbe­halts­auf­gaben der Pflege im Krankenhaus) https://​www​.vorbe​halts​auf​gaben​-pflege​.de/

Weitere Infor­ma­tionen auf der Webseite der Koordi­nie­rungs­stelle Schleswig-Holstein: https://​www​.koordi​nie​rungs​stelle​-pflege​aus​bildung​-sh​.de/​i​n​f​o​t​h​e​k​/​v​o​r​b​e​h​a​l​t​s​a​u​f​g​a​b​en/